VERKEHRSRECHT
Ob als Fußgänger, Radfahrer, Motorrad- oder Autofahrer - sei es als
Kind oder als Greis, jeder Mensch ist notwendigerweise
Verkehrsteilnehmer. Deshalb zählt das Straßenverkehrsrecht zu den
klassischen Arbeitsgebieten des Rechtsanwaltes.
Nach einem Verkehrsunfall, dem Erhalt eines Blitzfotos, dem Erhalt
eines Anhörungsbogens wegen Falschparkens, nach einem
festgestellten Mangel an einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug sollte
zuerst der Weg zum Anwalt gesucht werden. Das Rechtsgebiet des
Straßenverkehrsrechtes setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren
Rechtsgebieten und Problemfeldern, auf denen nicht jeder Anwalt
Experte sein kann. So liegt es auch auf der Hand, daß die
gegnerische Haftpflichtversicherung, die Autowerkstatt oder andere
Dienstleister nicht in jedem Falle notwendige Informationen
erteilen können.
Anwaltliche Berufsausübung ist mehr als bloße Dienstleistung.
Anwaltliche Unabhängigkeit in der Rechtsberatung ist gesetzlich
garantiert, Parteiverrat ist sogar unter Strafe gestellt. Was
andere Dienstleister - wie die Reparaturwerkstatt oder gar die
gegnerische Haftpflichtversicherung sogar unter dem Stichwort
Service oder Unfallpartnerschaft anbieten ist keine unabhängige
Interessenvertretung.
Können Sie sich vorstellen, daß Ihr Unfallgegner oder seine
Haftpflichtversicherung - wie jetzt häufig umworben zu Ihrem
Unfallpartner geworden sind? Gehen Sie auch und gerade nach einem
Verkehrsunfall, den Sie weitgehend unverschuldet erlitten haben, zu
dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wir geben Ihnen Hinweise: ob Sie
lieber das Fahrzeug reparieren lassen oder einen Ersatzwagen kaufen
sollten, daß Sie selbst einen eigenen Sachverständigen mit der
Schadensschätzung beauftragen können, wenn nötig, welche Ansprüche
Sie gegenüber dem Unfallgegner außer dem Sachschaden noch haben
könnten, ob Sie beim Ausfall Ihres Fahrzeuges überhaupt einen
Mietwagen benötigen oder nicht lieber eine
Nutzungsausfallentschädigung fordern sollten. Auch die
Rechtsanwaltskosten sind eine Schadensposition, die gegenüber dem
Unfallgegner geltend gemacht werden kann.
Dringend sind Sie nach einem Verkehrsunfall auf anwaltliche Hilfe
angewiesen. Wie schnell kehrt sich ein zunächst eindeutig
erscheinender Verkehrsunfall in der Verschuldensfrage um und Sie
werden plötzlich als Beschuldigter behandelt, weil Sie keinen
Unfallzeugen präsentieren können.
Hier ist es günstig ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins an der Seite zu haben,
der gleichzeitig auch Fachanwalt für Strafrecht ist.