EHE- und FAMILIENRECHT

Beratung und Information sind vor allem im Familienrecht von besonderer Bedeutung. Sachgerechte Entscheidungen können nur nach eingehender Aufklärung und interessengerechter Beratung getroffen werden.
Konflikte sind gerade im persönlichen Bereich besonders heftig und für das weitere Leben einschneidend. Dabei heißt anwaltliche Tätigkeit gerade auch hier in erster Linie, kostengünstig und streitschlichtend zu beraten. Dafür ist jedoch fundierte Kenntnis der umfangreichen und komplizierten rechtlichen Materie Voraussetzung.
Rechtsprechung und Literatur sind vielschichtig und nicht immer einheitlich. Es geht dabei um Kindesunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt für den Fall der Scheidung, Gewährung und Ausgestaltung des Umgangsrechtes für minderjährige Kinder, sowie Ausübung der elterlichen Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüche nach Ehescheidung, was wird mit dem gemeinsamen Eigenheim im Falle der Scheidung u.v.a.m..
Ich möchte Ihnen gern entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Hinweise erteilen oder Sie im Falle rechtlich notwendiger Auseinandersetzung konsequent vor Gericht vertreten. Häufig läßt sich eine vorschnell - um Kosten zu sparen - getroffene Vereinbarung im Nachhinein nicht mehr so einfach korrigieren, deshalb ist am besten davor, aber auch danach anwaltlicher Rat sinnvoll.