EHE- und FAMILIENRECHT
Beratung und Information sind vor allem im Familienrecht von
besonderer Bedeutung. Sachgerechte Entscheidungen können nur nach
eingehender Aufklärung und interessengerechter Beratung getroffen
werden.
Konflikte sind gerade im persönlichen Bereich besonders heftig und
für das weitere Leben einschneidend. Dabei heißt anwaltliche
Tätigkeit gerade auch hier in erster Linie, kostengünstig und
streitschlichtend zu beraten. Dafür ist jedoch fundierte Kenntnis
der umfangreichen und komplizierten rechtlichen Materie
Voraussetzung.
Rechtsprechung und Literatur sind vielschichtig und nicht immer
einheitlich. Es geht dabei um Kindesunterhalt für eheliche und
nichteheliche Kinder, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt für den
Fall der Scheidung, Gewährung und Ausgestaltung des Umgangsrechtes
für minderjährige Kinder, sowie Ausübung der elterlichen Sorge,
Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüche nach Ehescheidung, was
wird mit dem gemeinsamen Eigenheim im Falle der Scheidung u.v.a.m..
Ich möchte Ihnen gern entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen,
Hinweise erteilen oder Sie im Falle rechtlich notwendiger
Auseinandersetzung konsequent vor Gericht vertreten. Häufig läßt
sich eine vorschnell - um Kosten zu sparen - getroffene
Vereinbarung im Nachhinein nicht mehr so einfach korrigieren,
deshalb ist am besten davor, aber auch danach anwaltlicher Rat
sinnvoll.