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STRAFRECHT

Seit über 30 Jahren bin ich als Strafverteidiger tätig, seit 1999 auch Fachanwalt für Strafrecht. Verteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten - auch und nicht selten in Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Bürgers seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz, wie sonst in keinem anderen Bereich. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, körperliche Durchsuchungen u.a. sind tiefgreifende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, die bereits bei Verdacht einer Straftat angewendet werden und neben dem bleibenden Schaden des gesellschaftlichen Ansehens auch finanziell in der Regel nicht annähernde Wiedergutmachung erfahren.
Oft entscheidet der erste schnelle Kontakt mit dem Strafverteidiger, ob das drohende Übel erfolgreich abgewendet werden kann. Es sind dies häufig Vorwürfe wie Körperverletzung, dabei auch in der Ehe und Familie, Verkehrsdelikte, wie fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt oder Steuervergehen, die einer schnellen und sachgerechten Reaktion bedürfen.
Der Verteidiger bringt dabei alle entlastenden Umstände zur Geltung und wacht in allen Stadien, vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung und auch danach, über die Gesetzlichkeit des Verfahrens.
Es geht darum, daß der Verteidiger als selbständiges Organ der Rechtspflege dem Beschuldigten in jeder Phase des Verfahrens mit seinen juristischen und menschlichen Fähigkeiten beisteht.

Dies möchte ich gerne für Sie tun.