STRAFRECHT
Seit über 30 Jahren bin ich als Strafverteidiger tätig, seit
1999 auch Fachanwalt für Strafrecht. Verteidigung ist Kampf um die
Rechte des Beschuldigten - auch und nicht selten in Widerstreit mit
den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von
Straftaten zu genügen haben.
Schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bringt der Staat
gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Bürgers seine
Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz, wie sonst in keinem
anderen Bereich. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen,
körperliche Durchsuchungen u.a. sind tiefgreifende Eingriffe in
Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, die bereits bei Verdacht einer
Straftat angewendet werden und neben dem bleibenden Schaden des
gesellschaftlichen Ansehens auch finanziell in der Regel nicht
annähernde Wiedergutmachung erfahren.
Oft entscheidet der erste schnelle Kontakt mit dem
Strafverteidiger, ob das drohende Übel erfolgreich abgewendet
werden kann. Es sind dies häufig Vorwürfe wie Körperverletzung,
dabei auch in der Ehe und Familie, Verkehrsdelikte, wie fahrlässige
Körperverletzung, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt
oder Steuervergehen, die einer schnellen und sachgerechten
Reaktion bedürfen.
Der Verteidiger bringt dabei alle entlastenden Umstände zur Geltung
und wacht in allen Stadien, vom Ermittlungsverfahren bis zur
gerichtlichen Hauptverhandlung und auch danach, über die
Gesetzlichkeit des Verfahrens.
Es geht darum, daß der Verteidiger als selbständiges Organ der
Rechtspflege dem Beschuldigten in jeder Phase des Verfahrens mit
seinen juristischen und menschlichen Fähigkeiten beisteht.
Dies möchte ich gerne für Sie tun.